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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und TEILNAHMEBEDINGUNGEN Das Mindestalter für die Kursteilnahme beträgt 15 Jahre (mit Einverständniserklärung der Eltern). Lauf- und Flugübungen mit Paragleitern werden unter Anordnung des Fluglehrers vom Flugschüler allein durchgeführt. Der Flugschüler nimmt insbesonders zur Kenntnis, daß der Fluglehrer bei den genannten Übungen über seine Anordnung hinaus keine Möglichkeit hat, direkt bei der Bedienung des Paragleiters einzugreifen. Das bedeutet, daß der Flugschüler diese Übungen in eigener Verantwortung durchführt. Der Flugschüler nimmt weiters zur Kenntnis und ist einverstanden, daß die Flugschule mangels Eingriffsmöglichkeit durch die von ihr beauftragten Fluglehrer für Unfall- und Unfallfolge- schäden deshalb nur insoweit haftet, wie eine Versicherung - ohne auf die Flugschule oder den Fluglehrer Regreß nehmen zu können - für den Schaden aufkommt. Jede weitere, darüber hinausgehende Haftung der Flugschule und der von ihr beauftragten Fluglehrer für Schäden des Schülers und für Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Da der Flugschüler Lauf- und Flugübungen in eigener Verantwortung durchführt, verpflichtet er sich schon jetzt, dabei durch eigenes, fehlerhaftes Handeln entstandene Schäden, sei es am Fluggerät, sei es an Sachen Dritter oder sei es gegenüber Drittpersonen, zu ersetzen. Der Flugschüler stellt schon jetzt die Flugschule bzw. die von dieser beauftragten Fluglehrer von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund von Handlungen des Flugschülers im Rahmen der Ausbildung geltend gemacht werden. Die Flugschule und die von ihr beauftragten Lehrer haften insoweit nur für vorsätzlich falsches Handeln bzw. vorsätzlich falsche Anordnungen. Der Flugschüler kann in nachstehenden Fällen vom weiteren Kursbesuch ausgeschlossen werden - in diesem Falle wird die gesamte Kursgebühr fällig und wird nicht rückerstattet: Der Flugschüler verstößt wiederholt grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen Anordnungen des Fluglehrers oder einer von diesem beauftragten Person; der Flugschüler beginnt ohne triftigen Grund nicht mit der Ausbildung; der Flugschüler kommt für die von ihm verursachten Schäden nicht auf; der Flugschüler steht unter Einfluß von Alkohol oder Drogen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Kitzbühel.
Flugschule Westendorf |
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| Mit Mär 17 @09:00 - 05:00 Grundkurs Wochenende |
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